Beschreibung
- Für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen sind gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes die Dualen Systeme verantwortlich.
- Die Kosten zahlen die Verbraucher direkt beim Einkauf der Produkte.
- Die Gelbe Tonne hat somit keinen Einfluss auf die Abfallgebühr.
- Die Stadtreiniger sind von den Dualen Systemen mit der Sammlung der Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne beauftragt worden (2024 bis 2026).
Das gehört in die Gelbe Tonne:
- Verpackungen aus Kunststoff (Folien, Becher, Flaschen, Beutel)
- Verpackungen aus Verbundstoffen (Getränkekartons, Milchtüten)
- Verpackungen aus Metall (Konserven‐ und Getränkedosen, Verschlüsse oder Aluschalen und –folien)
- Verpackungen aus geschäumten Kunststoffen (Obst‐ und Gemüseverpackungen)
- Tipp: Verpackungsbestandteile voneinander trennen (Alufolie vom Joghurtbecher abziehen). Verpackungen müssen restentleert sein, aber nicht ausgespült werden.
Das gehört nicht in die Gelbe Tonne:
- Papierverpackungen (Altpapiercontainer/‐tonne)
- Glasverpackungen (Glascontainer)
- sonstige Kunststoffe (Restabfall)
- Produkte aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff, die keine Verpackungen sind (z. B. Spielzeug, Windeln, Elektrogeräte)
- stark verschmutzte Fast‐Food‐Verpackungen
Wann wird meine Tonne geleert?
Alle Termine finden Sie hier im Jahresüberblick als Kalender zum Ausdrucken.
Verfahrensablauf
Gebühren
Weitere Infos und Tipps
Die Stadtreiniger Kassel
Betriebsrestaurant der Stadtreiniger
Anschrift
Am Lossewerk 15
34123 Kassel