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Stadt bringt neue Straßenreinigungssatzung 2025 auf den Weg
Die Stadt Kassel bereitet die Anpassung der Straßenreinigungsgebühr vor, die nach Abschluss des Gremienlaufs am 1. Juli 2025 in Kraft treten soll.
„Seit 2009 hat es allgemeine Preissteigerungen in drastischer Höhe gegeben, die eine Erhöhung notwendig machen“, erläutert Ordnungsdezernent Heiko Lehmkuhl den Hintergrund. Dazu gehören unter anderem die gestiegenen Kosten für Personal, Energie sowie den Fuhrpark. Auch die Kosten für die Verwertung der Abfälle sind erheblich durch die bundesgesetzlichen Vorgaben gestiegen. Eine Anpassung der Gebühren stellt sicher, dass die Qualität und Zuverlässigkeit der Straßenreinigung in Kassel auch weiterhin gewährleistet bleiben.
Fragen und Antworten zur geplanten neuen Straßenreinigungs- und -gebührensatzung der Stadt Kassel
Was regelt die Satzung?
Die Straßenreinigungs- und -gebührensatzung regelt wie oft welche Straßen gesäubert werden, wer dafür zuständig ist und wie viel Geld für die städtische Reinigung zu zahlen ist.
Was sind Reinigungsklassen?
Einige Straßen und Plätze im Stadtgebiet werden intensiv genutzt, auf einigen gibt es viel Fußgängerverkehr und wieder andere sind ruhige Wohnstraßen: Deshalb erfolgt für jede öffentliche Straße eine Einstufung in eine entsprechende Reinigungsklasse.
Ausschlaggebend für die Einstufung in die jeweilige Reinigungsklasse ist der Grad der zu erwartenden Verschmutzung, der fortlaufend von den Stadtreinigern überprüft und bewertet wird.
Mehr als 93 Prozent der Straßen in Kassel werden 1-malig innerhalb von 14 Tagen gereinigt.
Warum gibt es neue Reinigungsklassen?
Um die Sauberkeit der Stadt und somit die Wohnqualität für alle Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu gewährleisten, ist an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet eine intensivere Reinigung notwendig.
Die bestehenden Reinigungsklassen werden dem Reinigungsbedarf einzelner Straßenabschnitte und Straßen nicht mehr gerecht, weshalb zwei zusätzliche Reinigungsklassen eingeführt werden sollen.
Neu: 14-malige Reinigung innerhalb von 14 Tagen (tägliche Reinigung)
Neu: 2-malige Reinigung innerhalb von 14 Tagen
Welche Reinigungsklassen gibt es zukünftig in Kassel?
Durch die Einführung von zwei zusätzlichen Reinigungsklassen ändert sich insgesamt die Bezeichnung der Reinigungsklassen.
Warum ist der Reinigungsbedarf gestiegen?
Veränderte Lebensgewohnheiten
Insbesondere das Essen und Trinken im öffentlichen Raum gehen vielerorts einher mit achtlosem Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen. Zurück bleiben überfüllte Papierkörbe und verstreute Abfälle auf Plätzen, Grünflächen und Gehwegen.
Vor allem der am Boden liegende Abfall verursacht einen hohen Arbeitsaufwand, da jedes einzelne Stück von Hand oder mit Greifzangen eingesammelt werden muss.
Menge und Anzahl der wilden Ablagerungen haben stark zugenommen
Illegale Abfallablagerungen sind Abfälle, die verbotenerweise auf öffentlichen Flächen oder neben Wertstoffbehältern abgestellt werden. Hier finden sich Kartons, Sperrmüll, Elektroschrott oder Abfallsäcke.
Jede Woche sammeln die vier Reinigungsteams rund 15.000 Kilogramm (Gewicht von drei Elefanten) illegal abgestellte Abfälle an den Wertstoffsammelplätzen ein.
Die Abfallmenge 2024, die das Müllbuster-Team im Stadtgebiet einsammeln musste, ist im Vergleich zu 2018 um 170 Prozent gestiegen.
Wilde Abfallablagerung im Stadtgebiet
Was unternehmen die Stadtreiniger um der „Vermüllung oder dem Littering“ entgegenzuwirken?
Die Sauberkeit unserer Stadt ist uns sehr wichtig und wir sind uns bewusst, dass „Vermüllung“ ein großes Problem darstellt, deshalb sind die Stadtreiniger täglich mit ihren Teams im Einsatz und betreiben darüber hinaus Aufklärungskampagnen, um das Bewusstsein für die Bedeutung der Stadtsauberkeit zu schärfen.
Beispielsweise wird zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung jedes Jahr an Kitas und Schulen zu Umwelttagen aufgerufen und die Abfallpädagogin der Stadtreiniger bietet zusätzliche Lerneinheiten und Unternehmensbesuche an, die rege genutzt werden.
Darüber hinaus unterstützt der Betrieb Umweltprojekte und die Waldjugendspiele.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kassel erhalten jedes Jahr von den Stadtreinigern ein Infoheft (Öffnet in einem neuen Tab) mit allen Informationen rund um die Abfallentsorgung.
Mit der Kampagne „Sauberhaftes Kassel“ (Öffnet in einem neuen Tab) wirbt der Betrieb auf vielfältige Weise für mehr Eigenverantwortung in Bereich Stadtsauberkeit: Denn Stadtsauberkeit kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen.
Bei der Stadtsauberkeit sind wir auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, unsere Stadt sauber zu halten, indem er seinen Abfall ordnungsgemäß entsorgt und andere dazu ermutigt, dasselbe zu tun - gemeinsam können wir viel erreichen.
Warum werden einzelne Straßen oder Straßenabschnitte in höhere Reinigungsklassen eingestuft?
Ausschlaggebend für die Einstufung in die jeweilige Reinigungsklasse ist der Grad der zu erwartenden Verschmutzung der Straße/Straßenabschnitt, der fortlaufend von den Stadtreinigern überprüft und bewertet wird.
Eine Höherstufung der Reinigungsklasse erfolgt erst nach fortlaufenden Sichtungen der örtlichen Gegebenheiten. Darüber hinaus fließen die Auswertung von Beschwerden sowie die durchgeführten Einsätze des Müllbuster-Teams vor Ort in die Bewertung ein.
Ein höheres Reinigungsintervall bedeutet größeren Leistungsumfang und damit auch höhere Zahlungen durch die Anlieger. Die Anlieger profitieren von einem sauberen Umfeld, was mit einer höheren Lebensqualität einhergeht und den Wert der anliegenden Immobilie erhält bzw. steigert.
In den höheren Reinigungsklassen befinden sich in der Regel mehrere Wohn-/Gewerbeeinheiten auf einem Grundstück, auf die die Gebühr entsprechend aufgeteilt werden kann.
Wo werden Änderungen bei den Reinigungsklassen vorgenommen?
Hochstufung von Straßen oder Straßenabschnitten
Straßenbezeichnung
Reinigungsklasse
Erfurter Straße von Ringhofstraße bis Kirchgasse
4
Friedrich-Ebert-Straße von Ständeplatz bis Annastraße
2
Friedrichsplatz von Obere Königsstraße bis Frankfurter Straße
1
Hegelsbergstraße von Holländische Straße bis Bunsenstraße
4
Kölnische Straße von Königsplatz bis Mauerstraße
1
Kurt-Schumacher-Straße von Mauerstraße bis Mittelgasse
1
Opernstraße von Obere Königsstraße bis Neue Fahrt
1
Theaterstraße von Obere Königsstraße bis Neue Fahrt
1
Treppenstraße von Obere Königsstraße bis Neue Fahrt
1
Wolfsschlucht von Kölnische Straße bis Treppenstraße
1
An der Garnisonskirche
1
Druselplatz
1
Florentiner Platz
1
Fünffensterstraße
1
Gottschalkstraße
4
Jägerstraße
2
Karlsplatz
1
Königsplatz
1
Landgraf-Philipps-Platz
1
Mauerstraße von Kölnische Straße bis Lutherstraße
1
Naumburger Straße
3
Neue Fahrt
1
Obere Karlsstraße von Friedrichsplatz bis Fünffensterstraße
1
Obere Königsstraße
1
Opernplatz
1
Poststraße
1
Siemensstraße
3
Untere Karlsstraße
1
Untere Königsstraße
1
Weidstückerstraße
3
Wilhelmsstraße
1
Welche Straßen wurden neu in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen?
Straßen in reinen Wohngebieten werden überwiegend der Reinigungsklasse 5 zugeordnet (1-malige Reinigung innerhalb von 14 Tagen).
- Am Eselsgraben,
- Am Keilsberg,
- Am Langen Feld,
- Am Warteküppel,
- An der Kachenhohle,
- An der Thie,
- Düsseldorfer Straße,
- Ellen-Lappöhn-Weg,
- Kasselblick,
- Kemal-Altun-Platz,
- Klaus-Peter-Haupt-Platz,
- Mainzer Straße,
- Maulbeerweg,
- Münchner Straße,
- Niederfeldstraße von Zum Feldlager bis Irmgard-Keun-Straße,
- Niester Straße,
- Sesamstraße,
- Sonnenblumenweg,
- Wiesbadener Straße.
Wie berechnet sich die Straßenreinigungsgebühr?
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zahlen je nach Reinigungsintervall eine Gebühr. Die Berechnung der Reinigungsgebühr erfolgt nach einer fiktiven Frontmeterlänge, die sich aus der Quadratwurzel der Grundstücksfläche bemisst (Berechnungsmeter).
Mehr als 93 Prozent der Straßen in Kassel werden 1-malig innerhalb von 14 Tagen gereinigt und sind der Reinigungsklasse 5 zugeordnet.
In den höheren Reinigungsklassen (1-4) befinden sich in der Regel mehrere Wohn‐/Gewerbeeinheiten auf einem Grundstück, auf die die Gebühr entsprechend aufgeteilt werden kann.
Übersicht Jahresgebühr
Übersicht neue Straßenreinigungsgebühren/Jahr
Beispielrechnungen für reine Wohngebiete (einmalige Reinigung in 14 Tagen – Reinigungsklasse 5)
Beispielrechnung: Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in einer Anliegerstraße werden bislang pro Berechnungsmeter 3,48 Euro/Jahr für eine einmalige Reinigung innerhalb von 14 Tagen an Gebühren fällig. Dieser Betrag erhöht sich auf 6,02 Euro/Jahr.
Für ein Grundstück von 300 Quadratmeter (17,32 Berechnungsmeter) beträgt die Jahresgebühr dann 104,27 Euro. Für ein Grundstück von 500 Quadratmeter (22,36 Berechnungsmeter) beträgt die Jahresgebühr dann 134,61 Euro.
Übersicht der Reinigungsklasse 5 bei unterschiedlicher Grundstücksgröße