Winterdienst auf Gehwegen

Besen, Schneeschieber und abstumpfende Streumittel bereithalten – der nächste Winter kommt bestimmt.

Grundstückseigentümer/Mieter sind zum Winterdienst auf Gehwegen verpflichtet.

Bereiten Sie sich auf den Winterdienst vor. Halten Sie Schneeschieber, Besen und abstumpfende Streumittel bereit. Verantwortlich für das Schneeräumen ist der Grundstückseigentümer, der die Pflicht auf die Mieter übertragen kann.  

Bei Wintereinbruch gilt es, die Gehwege an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn‐ und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr abzukehren oder frei zu schieben sowie bei anschließender Schnee‐ oder Eisglätte abzustreuen. 

Nutzen Sie abstumpfende Streumittel wie Granulat, Sand und Splitt. Das Streugut sollte mit dem Umweltzeichen Blauer Engel „weil salzfrei“ ausgezeichnet sein. 

Radwege: Kombinierte Radwege (Verkehrszeichen: Fußgänger oben / Fahrrad unten), werden wie Gehwege behandelt und sind vom Eigentümer / den Eigentümern der anliegenden Grundstücke im Rahmen des Gehwegwinterdienstes zu räumen.

Bushaltestelle oder Fußgängerüberweg: Auch hier sind die Eigentümer des anliegenden Grundstücks zum Gehwegwinterdienst verpflichtet. Sorgen  Sie bitte für eine Zugang zur Haltestelle/Überweg in angemessener Breite.  

Behälterstandplatz: Damit die Müllabfuhr auch bei Schnee Ihre Abfalltonne leeren kann, sorgen Sie bitte für einen sicheren Zugang vom Behälterstandplatz zur Fahrbahn. Für Feuerwehr und Rettungsdienst halten Sie den Weg bis zum Hauseingang frei.

Erfüllt ein Grundstückseigentümer seine Winterdienstpflicht nicht, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hinweise zur Übertragung des Winterdienstes  finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).

 

 Weitere Informationen zum Winterdienst auf Gehwegen finden Sie hier. PDF-Datei 1,1 MB  (Öffnet in einem neuen Tab)

Krystina Schmidt

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.

Bildnachweise

  • Stadtreiniger