Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.stadtreiniger.de (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlichte Website der Stadtreiniger Kassel.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24. November 2025 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
- einige pdf‐Dokumente
- eingebundene Videos
- Einige Formulare sind nicht barrierefrei, da sie von externen Anbietern auf die Website eingebunden sind
Die Stadtreiniger Kassel stellen sukzessive weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung. Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden in der ersten Jahreshälfte 2026 ergänzt.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
1. PDF-Dokumente
Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an barrierefreie Dokumente.
- Maßnahmen:
Neu eingestellte Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt. Bestehende Dokumente werden sukzessive überarbeitet. - Zeitplan:
Eine fortlaufende Überarbeitung erfolgt im Rahmen der redaktionellen Aktualisierung. - Barrierefreie Alternative:
Auf Anfrage stellen wir die Inhalte der Dokumente in einer barrierefreien Fassung zur Verfügung.
2. Eingebundene Videos
Einige eingebundene Videos verfügen derzeit noch nicht über vollständige Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Maßnahmen:
Bei neuen Produktionen wird auf barrierefreie Gestaltung (z. B. Untertitel) geachtet. Bestehende Inhalte werden schrittweise ergänzt. - Zeitplan:
Fortlaufende Umsetzung bei Neuveröffentlichungen. - Barrierefreie Alternative:
Informationen aus den Videos können auf Anfrage in Textform bereitgestellt werden.
3. Externe Formulare
Einige Formulare sind nicht vollständig barrierefrei, da sie von externen Anbietern in die Website eingebunden sind.
- Maßnahmen:
Im Austausch mit den Anbietern wird auf eine barrierefreie Umsetzung hingewirkt. - Zeitplan:
Derzeit kein konkreter Zeitplan, da die technische Umsetzung durch Dritte erfolgt. - Barrierefreie Alternative:
Eine Kontaktaufnahme ist alternativ telefonisch, postalisch oder über das Kontaktformular möglich.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind derzeit nicht vollständig barrierefrei gestaltet, da eine sofortige vollständige Umstellung eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde:
Ältere PDF-Dokumente
Ältere Archivdokumente liegen teilweise nur in nicht barrierefreier Form vor.
- Begründung
Die nachträgliche vollständige barrierefreie Überarbeitung aller Bestandsdokumente würde einen unverhältnismäßig hohen personellen und finanziellen Aufwand darstellen. - Barrierefreie Alternative
Die Inhalte werden auf Anfrage in geeigneter barrierefreier Form zur Verfügung gestellt.
Kein Anwendungsfall
Die Erklärung gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot unter www.stadtreiniger.de (Öffnet in einem neuen Tab). Für verlinkte Angebote und Dienste Dritter gelten die jeweiligen Erklärungen zur Barrierefreiheit der Anbieter.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24. November 2025 erstellt und zuletzt am 12. Februar 2026 überprüft und aktualisiert.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die von der Stadt Kassel ausgeschriebene und vom Anbieter des Redaktionssystems beauftragte Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0.
Feedback und Kontakt
Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich direkt an die Pressestelle der Stadtreiniger wenden oder uns telefonisch oder per Post kontaktieren:
Die Stadtreiniger
Am Lossewerk 15
34123 Kassel
Telefon: (0561) 5003-259
Sie können uns auch direkt über das Kontaktformular schreiben.
Barrieren melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: durchsetzungsstelle-lbitrpgi.hessende