Die Stadtreiniger Kassel sind bemüht, ihr Online‐Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der der EU Richtlinie 2016/2102 [EU] gilt ausschließlich für das zentrale Online‐Angebot von www.stadtreiniger.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Stadtreiniger Kassel arbeiten daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Stadtreiniger.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Die im Folgenden aufgeführten Inhalte und Funktionen entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Empfehlungen für barrierefreie Webseiten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
- einige pdf‐Dokumente
- eingebundene Videos
- Einige Formulare sind nicht barrierefrei, da sie von externen Anbietern auf die Website eingebunden sind
Die Stadtreiniger Kassel stellen sukzessive weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung. Ausgeweitet werden auch die Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24. November 2025 erstellt und wird kontinuierlich ergänzt und aktualisiert.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die von der Stadt Kassel ausgeschriebene und vom Anbieter des Redaktionssystems beauftragte Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0.
Feedback und Kontakt
Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich direkt an die Pressestelle der Stadtreiniger wenden oder uns telefonisch oder per Post kontaktieren:
Die Stadtreiniger
Am Lossewerk 15
34123 Kassel
Telefon: (0561) 5003-259
Sie können uns auch direkt über das Kontaktformular schreiben.
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Durchsetzungsverfahren
Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs‐ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen.
Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf‐Philipp‐Platz 1−7
35390 Gießen
Telefon: 049641 303−2901
Fax: 049611 32764 4036
E‐Mail: lbitrpgi.hessende
Internet: https://rp‐giessen.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Fachaufsicht über die Stelle hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration inne.