Die Straßenreinigungs‐ und ‐gebührensatzung bildet die Grundlage für ein sauberes Stadtbild in Kassel, indem sie Zuständigkeiten, Reinigungsintervalle und Standards klar definiert. Öffentliche Flächen werden so regelmäßig gereinigt, was sowohl der Verkehrssicherheit als auch der Lebensqualität dient.
Fragen und Antworten zur Straßenreinigungs- und -gebührensatzung der Stadt Kassel
Was regelt die Satzung?
Die Straßenreinigungs- und -gebührensatzung regelt wie oft welche Straßen gesäubert werden, wer dafür zuständig ist und wie viel Geld für die städtische Reinigung zu zahlen ist.
Was sind Reinigungsklassen?
- Einige Straßen und Plätze im Stadtgebiet werden intensiv genutzt, auf einigen gibt es viel Fußgängerverkehr und wieder andere sind ruhige Wohnstraßen: Deshalb erfolgt für jede öffentliche Straße eine Einstufung in eine entsprechende Reinigungsklasse.
- Ausschlaggebend für die Einstufung in die jeweilige Reinigungsklasse ist der Grad der zu erwartenden Verschmutzung, der fortlaufend von den Stadtreinigern überprüft und bewertet wird.
- Mehr als 93 Prozent der Straßen in Kassel werden 1-malig innerhalb von 14 Tagen gereinigt.
Warum gibt es neue Reinigungsklassen?
- Um die Sauberkeit der Stadt und somit die Wohnqualität für alle Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu gewährleisten, ist an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet eine intensivere Reinigung notwendig.
- Die bestehenden Reinigungsklassen werden dem Reinigungsbedarf einzelner Straßenabschnitte und Straßen nicht mehr gerecht, weshalb zwei zusätzliche Reinigungsklassen eingeführt werden sollen.
- Neu: 14-malige Reinigung innerhalb von 14 Tagen (tägliche Reinigung)
- Neu: 2-malige Reinigung innerhalb von 14 Tagen
Welche Reinigungsklassen gibt es zukünftig in Kassel?
Warum ist der Reinigungsbedarf gestiegen?
Veränderte Lebensgewohnheiten
- Insbesondere das Essen und Trinken im öffentlichen Raum gehen vielerorts einher mit achtlosem Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen. Zurück bleiben überfüllte Papierkörbe und verstreute Abfälle auf Plätzen, Grünflächen und Gehwegen.
- Vor allem der am Boden liegende Abfall verursacht einen hohen Arbeitsaufwand, da jedes einzelne Stück von Hand oder mit Greifzangen eingesammelt werden muss.
Menge und Anzahl der wilden Ablagerungen haben stark zugenommen
- Illegale Abfallablagerungen sind Abfälle, die verbotenerweise auf öffentlichen Flächen oder neben Wertstoffbehältern abgestellt werden. Hier finden sich Kartons, Sperrmüll, Elektroschrott oder Abfallsäcke.
- Jede Woche sammeln die vier Reinigungsteams rund 15.000 Kilogramm (Gewicht von drei Elefanten) illegal abgestellte Abfälle an den Wertstoffsammelplätzen ein.
- Die Abfallmenge 2024, die das Müllbuster-Team im Stadtgebiet einsammeln musste, ist im Vergleich zu 2018 um 170 Prozent gestiegen.
Was unternehmen die Stadtreiniger um der „Vermüllung oder dem Littering“ entgegenzuwirken?
- Die Sauberkeit unserer Stadt ist uns sehr wichtig und wir sind uns bewusst, dass „Vermüllung“ ein großes Problem darstellt, deshalb sind die Stadtreiniger täglich mit ihren Teams im Einsatz und betreiben darüber hinaus Aufklärungskampagnen, um das Bewusstsein für die Bedeutung der Stadtsauberkeit zu schärfen.
- Beispielsweise wird zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung jedes Jahr an Kitas und Schulen zu Umwelttagen aufgerufen und die Abfallpädagogin der Stadtreiniger bietet zusätzliche Lerneinheiten und Unternehmensbesuche an, die rege genutzt werden.
- Darüber hinaus unterstützt der Betrieb Umweltprojekte und die Waldjugendspiele.
- Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kassel erhalten jedes Jahr von den Stadtreinigern ein Infoheft (Öffnet in einem neuen Tab) mit allen Informationen rund um die Abfallentsorgung.
- Mit der Kampagne „Sauberhaftes Kassel“ (Öffnet in einem neuen Tab) wirbt der Betrieb auf vielfältige Weise für mehr Eigenverantwortung in Bereich Stadtsauberkeit: Denn Stadtsauberkeit kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen.
- Bei der Stadtsauberkeit sind wir auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, unsere Stadt sauber zu halten, indem er seinen Abfall ordnungsgemäß entsorgt und andere dazu ermutigt, dasselbe zu tun - gemeinsam können wir viel erreichen.
Warum werden einzelne Straßen oder Straßenabschnitte in höhere Reinigungsklassen eingestuft?
- Ausschlaggebend für die Einstufung in die jeweilige Reinigungsklasse ist der Grad der zu erwartenden Verschmutzung der Straße/Straßenabschnitt, der fortlaufend von den Stadtreinigern überprüft und bewertet wird.
- Eine Höherstufung der Reinigungsklasse erfolgt erst nach fortlaufenden Sichtungen der örtlichen Gegebenheiten. Darüber hinaus fließen die Auswertung von Beschwerden sowie die durchgeführten Einsätze des Müllbuster-Teams vor Ort in die Bewertung ein.
- Ein höheres Reinigungsintervall bedeutet größeren Leistungsumfang und damit auch höhere Zahlungen durch die Anlieger. Die Anlieger profitieren von einem sauberen Umfeld, was mit einer höheren Lebensqualität einhergeht und den Wert der anliegenden Immobilie erhält bzw. steigert.
- In den höheren Reinigungsklassen befinden sich in der Regel mehrere Wohn-/Gewerbeeinheiten auf einem Grundstück, auf die die Gebühr entsprechend aufgeteilt werden kann.
Wo werden Änderungen bei den Reinigungsklassen vorgenommen?
Hochstufung von Straßen oder Straßenabschnitten
| Straßenbezeichnung | Reinigungsklasse |
| Erfurter Straße von Ringhofstraße bis Kirchgasse | 4 |
| Friedrich-Ebert-Straße von Ständeplatz bis Annastraße | 2 |
| Friedrichsplatz von Obere Königsstraße bis Frankfurter Straße | 1 |
| Hegelsbergstraße von Holländische Straße bis Bunsenstraße | 4 |
| Kölnische Straße von Königsplatz bis Mauerstraße | 1 |
| Kurt-Schumacher-Straße von Mauerstraße bis Mittelgasse | 1 |
| Opernstraße von Obere Königsstraße bis Neue Fahrt | 1 |
| Theaterstraße von Obere Königsstraße bis Neue Fahrt | 1 |
| Treppenstraße von Obere Königsstraße bis Neue Fahrt | 1 |
| Wolfsschlucht von Kölnische Straße bis Treppenstraße | 1 |
| An der Garnisonskirche | 1 |
| Druselplatz | 1 |
| Florentiner Platz | 1 |
| Fünffensterstraße | 1 |
| Gottschalkstraße | 4 |
| Jägerstraße | 2 |
| Karlsplatz | 1 |
| Königsplatz | 1 |
| Landgraf-Philipps-Platz | 1 |
| Mauerstraße von Kölnische Straße bis Lutherstraße | 1 |
| Naumburger Straße | 3 |
| Neue Fahrt | 1 |
| Obere Karlsstraße von Friedrichsplatz bis Fünffensterstraße | 1 |
| Obere Königsstraße | 1 |
| Opernplatz | 1 |
| Poststraße | 1 |
| Siemensstraße | 3 |
| Untere Karlsstraße | 1 |
| Untere Königsstraße | 1 |
| Weidstückerstraße | 3 |
| Wilhelmsstraße | 1 |
Welche Straßen wurden neu in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen?
Straßen in reinen Wohngebieten werden überwiegend der Reinigungsklasse 5 zugeordnet (1-malige Reinigung innerhalb von 14 Tagen).
- Am Eselsgraben,
- Am Keilsberg,
- Am Langen Feld,
- Am Warteküppel,
- An der Kachenhohle,
- An der Thie,
- Düsseldorfer Straße,
- Ellen-Lappöhn-Weg,
- Kasselblick,
- Kemal-Altun-Platz,
- Klaus-Peter-Haupt-Platz,
- Mainzer Straße,
- Maulbeerweg,
- Münchner Straße,
- Niederfeldstraße von Zum Feldlager bis Irmgard-Keun-Straße,
- Niester Straße,
- Sesamstraße,
- Sonnenblumenweg,
- Wiesbadener Straße.
Wie berechnet sich die Straßenreinigungsgebühr?
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zahlen je nach Reinigungsintervall (Reinigungsklasse) eine Gebühr. Die Berechnung der Reinigungsgebühr erfolgt nach einer fiktiven Frontmeterlänge, die sich nach der Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche bemisst (Berechnungsmeter).
Mehr als 93 Prozent der Straßen in Kassel werden 1-malig innerhalb von 14 Tagen gereinigt und sind der Reinigungsklasse 5 zugeordnet.
In den höheren Reinigungsklassen (1-4) befinden sich in der Regel mehrere Wohn‐/Gewerbeeinheiten auf einem Grundstück, auf die die Gebühr entsprechend aufgeteilt werden kann.
Übersicht Jahresgebühr
Beispielrechnungen für reine Wohngebiete (einmalige Reinigung in 14 Tagen – Reinigungsklasse 5)
Beispielrechnung:
Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in einer Anliegerstraße werden bislang pro Berechnungsmeter 3,48 Euro/Jahr für eine einmalige Reinigung innerhalb von 14 Tagen an Gebühren fällig. Dieser Betrag erhöht sich auf 6,02 Euro/Jahr.
Für ein Grundstück von 300 Quadratmeter (17 Berechnungsmeter) beträgt die Jahresgebühr dann 102,34 Euro.
Für ein Grundstück von 500 Quadratmeter (22 Berechnungsmeter) beträgt die Jahresgebühr dann 132,44 Euro.