Grundstückseigentümer/Mieter sind zum Winterdienst auf Gehwegen verpflichtet.
Bereiten Sie sich auf den Winterdienst vor. Halten Sie Schneeschieber, Besen und abstumpfende Streumittel bereit. Verantwortlich für das Schneeräumen ist der Grundstückseigentümer, der die Pflicht auf die Mieter übertragen kann.
Bei Wintereinbruch gilt es, die Gehwege an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn‐ und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr abzukehren oder frei zu schieben sowie bei anschließender Schnee‐ oder Eisglätte abzustreuen.
Nutzen Sie abstumpfende Streumittel wie Granulat, Sand und Splitt. Das Streugut sollte mit dem Umweltzeichen Blauer Engel „weil salzfrei“ ausgezeichnet sein.
Radwege: Kombinierte Radwege (Verkehrszeichen: Fußgänger oben / Fahrrad unten), werden wie Gehwege behandelt und sind vom Eigentümer / den Eigentümern der anliegenden Grundstücke im Rahmen des Gehwegwinterdienstes zu räumen.
Bushaltestelle oder Fußgängerüberweg: Auch hier sind die Eigentümer des anliegenden Grundstücks zum Gehwegwinterdienst verpflichtet. Sorgen Sie bitte für eine Zugang zur Haltestelle/Überweg in angemessener Breite.
Behälterstandplatz: Damit die Müllabfuhr auch bei Schnee Ihre Abfalltonne leeren kann, sorgen Sie bitte für einen sicheren Zugang vom Behälterstandplatz zur Fahrbahn. Für Feuerwehr und Rettungsdienst halten Sie den Weg bis zum Hauseingang frei.
Erfüllt ein Grundstückseigentümer seine Winterdienstpflicht nicht, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Regelung bei Straßen mit einseitigem Gehweg:
In Jahren mit gerader Endziffer (z.B. 2026) sind die Grundstückseigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke an der Reihe, den Winterdienst durchzuführen.
In Jahren mit ungerader Endziffer (z.B. 2025) sie die Grundstückseigentümer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung und ggf. Streuung des Gehweges verpflichtet.
Noch ein wichtiger Hinweis in eigener Sache: Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge so, dass unsere Winterdienst-Einsatzfahrzeuge, die Feuerwehr oder der Rettungswagen problemlos ihre Tätigkeiten verrichten können! Herzlichen Dank dafür!
Hinweise zur Übertragung des Winterdienstes finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Weitere Informationen zum Winterdienst auf Gehwegen finden Sie hier. PDF-Datei 1,1 MB (Öffnet in einem neuen Tab)