Satzungen
Am 01.01.2002 hat die DM ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verloren. An die Stelle der bisherigen DM-Beträge sind ab diesem Zeitpunkt in allen Rechtsvorschriften Euro-Beträge getreten, die sich aus dem offiziellen Umrechnungskurs von 1,95583 DM ergeben; eine förmliche Änderung des Ortsrechts ist nicht erforderlich (Art. 14 der Verordnung -EG-Nr. 974/98- des Rates vom 03.05.1998 über die Einführung des Euro; ABI.EG Nr. L 139 S.1).
Noch nicht geänderte Rechtsvorschriften werden bei zukünftigen sonstigen Änderungen angepasst. Die Satzungen sind in der zur Zeit der Verabschiedung gültigen Rechtschreibung geschrieben.
Weitere Informationen zu Rechtsvorschriften finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Öffnet in einem neuen Tab) (BMU).